Kostenübernahme durch Krankenkassen

Die Kosten der Ernährungsberatung werden in der Regel von der Krankenkasse übernommen, wenn eine Überweisung bzw. Attest des behandelnden Arztes vorliegt und die Ernährungsberaterin von der Krankenkasse anerkannt wird.  

Zahlt die Krankenkasse die Kosten einer Ernährungsberatung?

Die meisten Gesetzlichen Krankenkassen übernehmen einen Teil der Kosten einer Ernährungsberatung. Die angenommenen Beträge variieren je nach Krankenkasse. Je nach Kasse werden bis zu 85 % der Kosten übernommen. Auch Private Krankenkassen übernehmen je nach Vertrag und Versicherer einen Teil oder aber komplett die Kosten einer Ernährungsberatung.

Was benötige ich damit die Kosten einer Ernährungsberatung übernehmen werden?

Zunächst ist eine Überweisung des behandelnden Arztes erforderlich, damit die Kosten der Ernährungsberatung von der Krankenkasse übernommen werden können. Dies kann Ihr Hausarzt, ein Allergologe, ein Diabetologe, ein Gastroenterologe oder ein anderer Arzt sein, den Sie aufsuchen. Wenn Sie das nächste Mal Ihren Arzt aufsuchen teilen Sie ihm mit, dass Sie ein spezielles Attest für eine Ernährungsberatung benötigen.

Im Anschluss erststelle ich Ihnen einen Kostenvoranschlag der dann von der Krankenkasse bewilligt werden muss.